Gesundheitsschutz
"Gesundheit ist unser wichtigster Wert." (Umfrageresultat CH 2005)
Gesundheitsschutz befasst sich mit der Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsassoziierten
Gesundheitsstörungen. Bezweckt wird die Erfüllung des Art.2 ArGV3, der besagt,
dass der Arbeitgeber alle Massnahmen treffen muss, dass
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ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen |
| b) |
die Gesundheit nicht durch schädliche und belästigende physikalische,
chemische und biologische Einflüsse beeinträchtigt wird |
| c) |
eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird |
| d) |
die Arbeit geeignet organisiert wird |
Die AEH Spezialisten unterstützen Sie in der Erfassung und Beurteilung der Risiken und bei der Umsetzung von Massnahmen.
Bitte kontaktieren Sie uns betreffend Ihrer Bedürfnisse. Auszüge aus unseren Dienstleistungen:
- Arbeitshygienische Abklärungen
- Analyse der Arbeitsumgebungsfaktoren (Licht, Klima/Luft, Lärm)
- Analyse der muskuloskelettalen Belastungen
- Beratung und Schulung manuelle Lastenhandhabung
- Beratung und Schulung Bildschirmarbeitsplätze
- Arbeitsmedizinische Sprechstunde
- Prework-Screening
- Vorsorgeuntersuchung bei Schicht- und Nachtarbeit, Schichtplanberatung
- Schutzimpfungen
- Risikobeurteilung gemäss Mutterschutzverordnung
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