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Bauarbeitenverordnung 2022

Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten kurz Bauarbeitenverordnung (BauAV) wurde totalrevidiert und tritt per 1.1.2022 in Kraft.

Die Vorschriften der Bauarbeitenverordnung richten sich an alle Unternehmen, die an Bauarbeiten gemäss unveränderter Begriffsdefinition beteiligt sind.

Unter Bauarbeiten wird verstanden:

  • Erstellung, Instandstellung, Änderung, Unterhalt, Kontrolle, Rückbau und Abbruch von Bauwerken, einschliesslich der vorbereitenden und abschliessenden Arbeiten.

Die BauAV wurde sprachlich überprüft, neu nummeriert und inhaltlich dem aktuellen Stand der Praxis angepasst. Folgende Neuerungen sind enthalten:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept muss neu schriftlich vorliegen.
  • Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.

Unter den FAQ der Suva-Homepage www.suva.ch/bauav2022 sind Antworten auf verschiedenen Fragen enthalten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu Ihren verschiedenen Bauobjekten.

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