
Evakuierung
Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Bombendrohung, usw. können eine Alarmierung mit anschliessender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren.
Information
Allgemeines
Das Unternehmen hat entsprechend der Art des Betriebs und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) Massnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.
Das bedeutet, dass das Unternehmen vor der Nutzung eines Betriebsteils sich eigenverantwortlich darum kümmern muss, dass in einem Notfall alle anwesenden Personen unverzüglich alarmiert werden können, um dann z.B. das Gebäude sicher zu verlassen.
Evakuierung
Da der betriebliche Evakuierungsplan jeder anwesenden Person im Unternehmen bekannt gemacht werden muss, sind alle Mitarbeitenden über die Massnahmen im Notfall zu instruieren. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat eigenverantwortlich auf die Kolleginnen und Kollegen, andere anwesende Personen und Menschen mit Behinderungen zu achten.
Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung kann es Personen geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen, wenn dort Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung es erfordern. Aufgabe dieser Personen kann es dann sein, dass
- auf Hilfe angewiesene Personen unterstützt werden,
- ortsunkundige Besucherinnen und Besucher aus dem Gebäude zur Sammelstelle begleitet werden und
- alle Bereiche kontrolliert werden.
Diese Mitarbeitenden werden im betrieblichen Alltag oftmals als Evakuierungshelferinnen oder Evakuierungshelfer, Räumungshelferinnen oder Räumungshelfer, Etagen- oder Stockwerksbeauftragte bezeichnet. Die Übernahme der besonderen Aufgaben für den Evakuierungsfall erfolgt zumeist im Rahmen einer Instruktion durch das Unternehmen.
Konzept und Organisation
Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass ein Konzept zur Alarmierung und Evakuierung im Rahmen einer Gefährdungsermittlung erstellt wird. Dabei muss zunächst berücksichtigt werden, ob die Gefährdungen durch innere oder äussere Ursachen auftreten können.
Von innen auftretenden Gefährdungen können sein: Brand, Explosion oder Austritt von Gefahrstoffen. Dahingegen können von aussen auftretenden Gefährdungen z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung, Bombendrohung oder Unwetter sein.
Sind mehrere Unternehmen an einem Arbeitsplatz tätig, müssen das Konzept und die Organisation zu den Notfallmassnahmen untereinander kommuniziert und abgestimmt werden.
Unterweisung
Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmassnahmen instruiert werden.
Dazu gehören insbesondere folgende Themen:
- Notfallnummern
- Alarmierungseinrichtungen (z. B. Handmelder)
- Alarmierungssignale (z. B. akustisch, optisch)
- Fluchtwege
- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Brandschutztüren, Löschanlagen)
- Evakuationsmaterial (z.B. Sani-Rucksack, Megaphon, Akkuleuchte, Schreibmaterial usw.)
Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.
Übung
Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsermittlung zu beurteilen. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeitenden ist durch regelmässige Testung festzustellen. In der Praxis hat sich ein Turnus von zwei bis drei Jahren für die Evakuationsübungen bewährt.

