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Ist die regelmässige Geräteprüfung Pflicht?

Man hört immer wieder, die regelmässige Prüfung elektrischer Geräte wie z.B. Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Kaffeemaschinen, Haushaltsgeräte, PCs, Netzteile für Notebooks, Bildschirme usw. sei obligatorisch. Dabei wird auf die im Frühjahr 2018 veröffentlichte schweizerische normative Regel SNR 462638 verwiesen.

Das Prüfintervall für Geräte in Industrie, Baustellen, öffentliche Einrichtungen, Laboratorien usw. betrage 12 Monate, für Geräte in Bürobetrieben, Hotels, Heimen etc. 24 Monate. Die Prüfung müsse durch eine entsprechend ausgebildete Fachperson durchgeführt werden. Sie erfordere zudem einen Gerätetester.

Doch stimmt das wirklich? Ist diese aufwendige Geräteprüfung wirklich Pflicht? AEH hat beim Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI und bei der Suva nachgefragt.

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen der Wiederholungsprüfung und der Prüfung nach einer Instandsetzung oder Reparatur.

Für die Wiederholungsprüfung gilt Art. 32b Abs. 1 der VUV. Arbeitsmittel sind grundsätzlich gemäss den Angaben des Herstellers in Stand zu halten. Wenn keine Angaben zum Vorgehen gemacht werden, kann die SNR 462638 angewendet werden. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Besondere Beachtung muss auf Geräte gelegt werden, die gemäss Art. 32 Abs. 2 der VUV schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind. Diese müssen nach einem zum Voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Auch hier sind die Angaben des Herstellers in jedem Fall zu beachten. Die SNR 462638 kann für die Prüfungen angewendet werden.

Nach einer Instandsetzung oder Reparatur ist eine Überprüfung notwendig. Auch hier kann die SNR 462638 für den Nachweis angewendet werden, dass die elektrischen Schutzmassnahmen wirksam sind.

Die Informationen der Electrosuisse zur Überprüfung von gesteckten, elektrischen Geräten sind als Empfehlungen zu betrachten und sind keine gesetzlichen Vorschriften.

Für medizinisch genutzte Geräte sowie solche im Bergbau und im Ex-Bereich gelten besondere Vorschriften.

AEH empfiehlt deshalb:

  • Beachten Sie die Angaben der Hersteller zur Instandhaltung und Wartung in den Betriebs- und Bedienungsanweisungen.
  • Alle Geräte, besonders stark beanspruchte Geräte wie Elektrowerkzeuge und Verlängerungskabel auf Baustellen oder in Werkstätten, sollen vor jedem Einsatz auf sichtbare Schäden (Schäden an Gehäuse, Bedienungselementen, Stecker oder Kabel) kontrolliert werden. Auch während des Gebrauchs ist auf überhöhte Oberflächentemperaturen, ungewohnte Geräusche oder Gerüche zu achten. Beschädigte Geräte dürfen nicht weiterverwendet werden. Diese sind sofort aus dem Verkehr zu ziehen!
  • Stark beanspruchte Geräte auf Baustellen, in Werkstätten usw. oder solche, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte oder korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, sollten mindestens einmal im Jahr gemäss Herstellerangaben geprüft werden. Ein Vorgehen nach der SNR 462638 kann sinnvoll sein, insbesondere wenn adäquate Herstellerangaben fehlen.
  • Lassen Sie elektrische Geräte nur von elektrischen Fachkräften reparieren und instandhalten. Werden Geräte im eigenen Betrieb repariert, z.B. durch einen Betriebselektriker, empfehlen wir eine Prüfung nach der Reparatur mit einem Gerätetester entsprechend der SNR 462638.