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LED-Lampen

LED- Lampen bzw. LED-Leuchtmittel eignen sich für energieeffiziente Innen- und Aussenbeleuchtungen. Sie stellen eine Alternative zu Energiespar- und Halogenlampen dar.

LED-Lampen können aus technischen Gründen kein weisses Licht erzeugen, sondern strahlen gelbliche und blaue Lichtanteile ab, die zusammen gemischt weisses Licht ergeben. Da blaues Licht ab einer bestimmten Stärke und Bestrahlungszeit ein Risiko für die Netzhaut des Auges darstellt, müssen Lampen den Grenzwert für die Blaulichtgefährdung einhalten. Dieser Grenzwert wird je nach Stärke des blauen Lichtanteils nach längerer oder kürzerer Bestrahlungszeit erreicht.

Handelsübliche LED-Lampen stellen bei sachkundiger Verwendung kein gesundheitliches Risiko dar. Dies gilt auch für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder oder Personen, die sehr klare, keine oder künstliche Augenlinsen haben.

Lampen sind in die folgenden Risikogruppen eingeteilt: Lampen der „freien Gruppe" sind auch bei zeitlich unbeschränkter Verwendung risikofrei. Lampen der Risikogruppen 1 und 2 sind bei einer zeitlich beschränkten Verwendung risikolos, währenddessen Lampen der Risikogruppe 3 bereits nach sehr kurzer Verwendungsdauer ein hohes Risiko aufweisen.

Folgende Informationen helfen Ihnen dabei, LED-Lampen sachkundig einzusetzen:

  • Verwenden Sie LED-Lampen generell in einem Abstand von mindestens 20 cm.
  • Verwenden Sie LED-Lampen der „freien Gruppe", wenn Ihre Augen sehr lange direktem Licht ausgesetzt sind. Der freien Gruppe gehören vorwiegend glühlampenförmige LED-Lampen mit matter Oberfläche und Schraubgewinde sowie röhrenförmige LED an.
  • Für den Haushalt eignen sich auch LED-Lampen der Risikogruppe 1, welche die Augen nicht gefährden, sofern Personen nicht während längerer Zeit in die LED blicken. Dieser Risikogruppe gehören vorwiegend spotförmige LED wie auch teilweise Tischlampen an.
  • Verwenden Sie keine LED-Lampen der Risikogruppen 2 oder 3 im privaten Bereich, da akute Augenschädigungen bereits nach einer sehr kurzen Sicht in die LED-Lampe möglich sind. Der Hinweis auf die Risikogruppen 2 oder 3 finden Sie auf der Verpackung.
  • Ordnen Sie Leuchten, Tisch-, Lese- und Nachtischlampen mit sichtbarem LED-Chip nach Möglichkeit so an, dass der Chip nicht direkt sichtbar ist. Mattierte Lampen verringern mögliche Blendwirkungen.
  • Verwenden Sie an Orten, an denen sich Personen während der Abendstunden vor dem Schlafen während längerer Zeit aufhalten, warmweisse LED- oder Energiesparlampen mit Farbtemperaturen von ca. 3000 Kelvin. Farbtemperaturen sind auf den Lampen angegeben. Kaltweisse Lampen mit Farbtemperaturen von grösser als 4000 Kelvin sind für solche Orte weniger geeignet, da ihre blauen Lichtanteile aktivierend auf den Körper wirken und den Schlaf und andere Prozesse im Körper beeinflussen.
  • Gewisse LED-Fabrikate sowie teilweise auch gedimmte LED-Lampen können flimmern. Ob sie ein Risiko für Personen mit Kopfweh, Migräne oder Epilepsie darstellen, ist nicht klar. Verwenden Sie deshalb flimmerfreie bzw. nicht gedimmte LED-Lampen für die Beleuchtung von Orten, an denen sich Personen während längerer Zeit aufhalten. Flimmereigenschaften von LED lassen sich auf dem Display einer Smartphone- oder Digitalkamera, die aus kurzer Distanz auf die LED scharfgestellt wird, einfach feststellen. Die LED flimmert, wenn auf dem Display ein Bild mit Streifen sichtbar ist.
  • Die beim Betrieb von LED entstehenden elektromagnetischen Felder der Elektronik stellen kein gesundheitliches Risiko dar, da sie weit unterhalb der Gesundheitsgrenzwerte liegen, die gesundheitliche Risiken verhindern sollen.
  • Aufgrund ihrer nicht vorhandenen oder kleinen ultravioletten Strahlungsabgabe stellen LED-Lampen für Personen, die überempfindlich auf ultraviolette Strahlung reagieren, eine Alterna-tive zu Halogen- oder Energiesparlampen dar.

 

Quelle: https://www.bag.admin.ch/