
Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit
Rechtliche Grundlagen und Gesundheitsschutz
Wer regelmässig in der Nacht arbeitet, ist besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Deshalb sieht das Schweizer Arbeitsgesetz spezifische Schutzmassnahmen vor – darunter regelmässige medizinische Untersuchungen und Beratungen.
Rechtliche Grundlage: Gemäss Artikel 17c des Arbeitsgesetzes (ArG) haben Arbeitnehmende, die regelmässig Nachtarbeit leisten, Anspruch auf:
- eine medizinische Untersuchung
- eine Beratung, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren
Die konkreten Vorgaben sind in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) geregelt:
- Art. 43 ArGV 1 – Inhalt der medizinischen Untersuchung und Beratung
- Art. 44 ArGV 1 – Anspruch auf Untersuchung und Beratung
- Art. 45 ArGV 1 – Obligatorische Untersuchungen in bestimmten Fällen
Für wen gelten die Untersuchungen?
Definition Nachtarbeit: Als Nachtarbeit gilt jede Arbeitszeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr.
Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden, die ab 25 Nachteinsätzen pro Jahr leisten, Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und Beratung. Der Anspruch besteht beim Eintritt und dann bis 45 Jahre zweijährlich und danach jährlich. Bestehen besondere Risiken so sind die Untersuchungen obligatorisch, die Kosten sind durch den Arbeitgeber zu tragen.
Die medizinische Untersuchung und Beratung ist obligatorisch für:
- Jugendliche, die mehr als 10 Nächte pro Jahr Nachtarbeit leisten
- Dauer-Nachtschichtarbeitende
- Alleinarbeitende
- Personen mit erhöhter psychischer, mentaler oder physischer Belastung
- Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Stoffen
- Verlängerte Dauer der Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit
Was wird untersucht?
Medizinische Anamnese
- Schlafstörungen
- Magen-Darm-Beschwerden
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Stoffwechselstörungen (z. B. Diabetes)
- Suchterkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Psychische oder psychosomatische Beschwerden
- Neurologische Erkrankungen
- Zyklusstörungen, Schwangerschaft (bei Frauen)
Körperliche Untersuchung
- Allgemeinzustand
- Blutdruckmessung
- Körpergewicht, Grösse, BMI, ggf. Bauchumfang
- Laboruntersuchungen zum Risikofaktoren (ab 40 Jahren oder bei bekannten Risiken):
o Nüchternblutzucker
o HDL-/LDL-Cholesterin
o Triglyzeride
Abklärung des psychosozialen Umfelds
- Betreuungspflichten (Kinder, Pflege von Angehörigen)
- Belastungen durch Haushaltsführung oder Alleinleben
- Wohnsituation (z. B. Lärmbelastung, lange Arbeitswege)
Ergebnis und weitere Schritte
Nach der Untersuchung erstellt die medizinische Fachperson einen Entscheid über die Eignung zur Nachtarbeit, gemäss Vorgaben des SECO:
- Geeignet
- Vorübergehend nicht geeignet
- Bedingt geeignet
- Nicht geeignet
Gemäss Artikel 17d ArG muss der Arbeitgeber versuchen, Arbeitnehmende, die nicht oder nur bedingt für Nachtarbeit geeignet sind, in eine passende Tagesarbeitsstelle zu versetzen – sofern betrieblich möglich.
Gut zu wissen
- Die Teilnahme an der medizinischen Untersuchung erfolgt während der Arbeitszeit.
- Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Arbeitgeber erhalten nur die Eignungseinstufung – keine Diagnosen.
- Gesundheitsberatung dient der Früherkennung und der Förderung Ihrer langfristigen Arbeitsfähigkeit.