Arbeitsmedizin
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Einleitung
Die AEH Corporate Health Experten unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einer Hand. Beispielsweise mit regelmässiger Begehung von Arbeitsplätzen, Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen bei Mitarbeitenden oder der persönlichen Beratung bei Gesundheitsproblemen, die sich auf die Arbeit auswirken beziehungsweise mit ihr in Zusammenhang stehen.
- Schutz der Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Gefährdungen
- Medizinische Eignungsprüfung für Risikobereiche (Fahrtauglichkeit, Hitze, Schicht…)
- Feststellung der Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit nach Krankheit oder Unfall
- Vermeidung von Berufskrankheiten oder berufsassoziierten Gesundheitsstörungen
- Förderung physischer und psychischer Gesundheit und Leistungsfähigkeit
- Erhalt von Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
Unsere ArbeitsmedizinerInnen sind Vertrauenspersonen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Experten für Berufskrankheiten, berufsassoziierte Gesundheitsstörungen sowie deren Verhütung, vermitteln sie zwischen Ärzteschaft, Unternehmen und Unternehmenspartnern. Unser oberstes Ziel ist es, das Arbeitsumfeld nachhaltig positiv zu beeinflussen, die Produktivität zu steigern, Kosten zu optimieren und Absenzen zu vermindern. Hauptsächlich sind wir in folgenden Bereichen tätig:
- Betriebsärztliche Dienstleistungen
- Eignungs- und Kontrolluntersuchungen
- Vertrauensärztliche Abklärungen
- Verkehrsmedizinische Untersuchungen
- Stufe II: höhere Fahrzeugkategorien (LKW, Bus, Taxi)
- Stufe III: verordnete Fahreignungsabklärungen
Die Corporate Health Experten von AEH bieten umfassendes Know-how für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Team besteht aus Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern, Sicherheitsingenieuren, Ergonomen und Arbeitspsychologen.
Für eine detaillierte Analyse und Beratung stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Mit AEH können Sie Ihre Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Bedürfnissen in der arbeitsmedizinischen Sprechstunde in Zürich oder Bern oder direkt in Ihrem Betrieb untersuchen lassen.
- Verdacht auf eine Berufskrankheit:
In einer fachärztlichen Abklärung wird das Vorhandensein einer Berufskrankheit (z.B. Asthma durch Backzusätze, Isocyanate oder Holzstäube, Hauterkrankungen wie das allergische Kontaktekzem u.a.m.) abgeklärt und es werden geeignete Massnahmen empfohlen - Wir bieten arbeitsmedizinische Unterstützung im Rahmen der EKAS-Richtlinie 6508 und überbetrieblichen ASA-Lösungen zur Erfüllung der EKAS-Richtlinie 6508. Zu unseren Leistungen gehören Risikobeurteilungen, Hilfestellungen zum Thema der Ersten Hilfe sowie aller weiteren arbeitsmedizinischen Fragestellungen
- Erstellung von Risikoanalysen zum Mutterschutz gemäss der Mutterschutzverordnung
- Versicherungsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit Unfällen oder Krankheitsfällen (z.B. Plausibilisierung von Zeugnissen, Unterstützung zur beruflichen Eingliederung, Chancen einer allfälligen Berentung)
- Beratung von Mitarbeitenden bei psychosozialen Problemen und Burnout-Verdacht
(Verdacht auf Verletzung der persönlichen Integrität oder bei Verdacht auf eine Stressfolgeerkrankung) - Gutachten durch Abklärung von spezifischen Risiken, Erkrankungshäufungen oder ähnlichem.
- Check-up und Gesundheitsberatungen:
Vom einfachen Check-up zur Feststellung der eigenen gesundheitlichen Situation in Bezug auf die wichtigsten beeinflussbaren Risikofaktoren (Übergewicht, Bluthochdruck, erhöhte Cholesterin und Blutzuckerwerte (HbA1c); mangelnde Fitness/Ausdauer, ungünstige Ernährung, schädliche Auswirkungen des Rauchens) bis zu umfassenden Check-ups betreuen wir Mitarbeitende und beraten bei Gesundheitsproblemen, Schlafproblemen oder psychischen Problemen am Arbeitsplatz - Suchtprobleme:
Bei Verdacht auf eine Suchtproblematik führen unsere ärztlichen Mitarbeitenden entsprechende diagnostische Abklärungen durch und geben Hilfestellung mit Beratung, regelmässiger Verlaufskontrolle und ggf. Weiterleitung zu einer Therapiestelle für Suchtmedizin. Zudem bieten wir in Ihrem Betrieb Informationsveranstaltungen und Workshops an - Schutzimpfungen (jährliche Grippeimpfung; Schutzimpfungen bei beruflichen Risiken, z.B Gesundheitswesen, soziale Berufe, Polizei, Forstwesen)
- Reisemedizinische Beratung
Unsere Arbeitsmediziner führen sowohl gesetzlich vorgeschriebe wie auch betriebliche Eignungs- und Kontrolluntersuchungen durch, insbesondere bei folgenden Berufen bzw. Gefährdungen:
- Nacht- und Schichtarbeit (Nachtarbeitsuntersuchung):
Um Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen, die bei Nacht- und Schichtarbeit zu Komplikationen führen können, wird bei Nachtarbeitenden, die mehr als 25 Nächte pro Jahr arbeiten, eine Vorsorgeuntersuchung mit Beratung der Mitarbeitenden durchgeführt. - Sicherheitsrelevante Tätigkeiten (Fahren, Steuern, Überwachen, Arbeiten im Gleisfeld)
- Feuerwehrleute
- Taucher
- Polizei
- Gesundheitsberufe
- Asbest (auch Nachsorge-Untersuchungen)
- Belastungen des Bewegungsapparates
- Biologische Arbeitsstoffe, Infektionsgefahr (Bakterien, Viren, Pilze etc.)
- Gefahrstoffe/Chemikalien (auch Biomonitoring bzgl. Blei, Cadmium, Quecksilber u.a.m.)
- Hitze oder Kälte (insbesondere Hitzearbeitsuntersuchung)
- Ionisierende Strahlen
- Lärm / Vibrationen
- Sauerstoffreduzierte Atmosphäre
- Stolper-, Sturz- und Absturzgefahr
Ein Teil dieser Untersuchungen wird im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge (AMV) der Suva durchgeführt (z.B. Untersuchungen bei Hitzearbeit, Tätigkeiten mit ionisierenden Strahlen u.a.m.)
Arbeitsfähigkeiten und Zumutbarkeitsprofile in Hinblick auf eine berufliche Eingliederung werden nach dem Standard der ZAFAS Abklärungen der SIM (Swiss Insurance Medicine) erstellt. Üblicherweise erfolgt dabei eine ärztliche Untersuchung des Mitarbeitenden. Ausnahmsweise kann auch auf der Basis vorliegender medizinischer Unterlagen entschieden werden.
Fahreignungsabklärungen Stufe II: Die ärztlich geprüfte Fahrtauglichkeit ist Voraussetzung für den sicheren Einsatz als Berufschauffeur oder -chauffeurin. Damit wird sichergestellt, dass die betreffende Person keine gesundheitlichen Einschränkungen aufweist, welche die Unfallgefahr erhöhen könnten. Tauglichkeitsabklärungen sind auch notwendig bei Staplerfahrern und Kranführern. Diese Abklärungen werden auch innerbetrieblich durchgeführt.
Fahreignungsabklärungen Stufe III: AEH führt im Auftrag der Strassenverkehrsämter verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärungen durch.