Hubarbeitsbühnen
Für die Ausbildung und Instruktion der Benutzer von Hubarbeitsbühnen (HAB) ist neu der Stand der Technik in Fachempfehlungen des VSAA festgehalten.
Benutzer von Hubarbeitsbühnen der Kategorien 1a und 1b (statisch) sowie 3a und 3b (mobil) müssen bei einer Kontrolle den Aufsichtsorganen des ArG und UVG einen Ausbildungsnachweis vorweisen können.
Der Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter (VSAA) hat zusammen mit der Suva und der IPAF den Stand der Technik bzgl. Ausbildung und Instruktion in zwei Fachempfehlungen fest-gehalten. Die beiden Fachempfehlungen (download unter www.verbandvsaa.ch) hat die EKAS-Fachkommission 21 „Ausbildung von Führern von Flurförderzeuge“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie sollen den heutigen Stand der HAB-Ausbildung widerspiegeln, die HAB-Schulung konkretisieren und fördern, sowie den verschiedenen Marktteilnehmern (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ausbildungsanbieter, weitere) Rechtssicherheit geben.
Beschrieben werden zwei Modelle:
• Bei einem anerkannten Ausbildungsanbieter
Die theoretische und praktische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei positivem Ergebnis wird ein unbefristeter Ausweis ausgestellt. Bei der Übergabe der HAB (bspw. vom Vermieter an den Mieter) wird eine zusätzliche Instruktion mit den Unterschriften des Einweisers und des Benutzers auf der Checkliste des VSAA „Geräteinstruktion Hubarbeitsbühnen“ (C-311.15.d) empfohlen.
• Durch einen innerbetrieblichen Ausbildner im Betrieb
In diesem Modell wird empfohlen, die Ausbildung (theoretisch und praktisch) direkt auf der je-weils eingesetzten HAB am Einsatzort durchzuführen. Dadurch können die Lerninhalte der Ausbildung und der Instruktion zusammengelegt werden. In diesem Modell sind nur Ausbil-dungsbestätigungen vorgesehen. Diese gelten nur für den jeweiligen Betrieb (Standort und Ge-rät) und den vorgegebenen Zeitraum.
Betriebe, die eine innerbetriebliche Ausbildung in Betracht ziehen, sollten beide Fachempfehlungen genau anschauen und vor dem Entscheid eine detaillierte Kostenrechnung erstellen.