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Änderung der Wegleitung zum Art. 36 des ArGV3, Erste Hilfe

Per 1. Juni 2014 wurde die Wegleitung von 2010 geändert. Die bisherige Wegleitung, welche stark durch die Anbieter von Sanitäts-kursen beeinflusst war, beinhaltete sehr hohe Anforderungen an die Ausbildung der Mitarbeitenden, welche zu hohen Kosten und einem grossen administrativen Aufwand führten. Entsprechend sind mehre-re Branchenlösungen und Grossunternehmen betreffend „praktikab-ler Richtwerte“ beim SECO vorstellig geworden. Nach mehreren Jahren wurde nun per 1. Juni die neue Wegleitung präsentiert, 
welche leider keine signifikanten Verbesserungen enthält.

Unbestritten wollen wir alle eine gute Erste Hilfe - schliesslich kann es jeden treffen. Die neue wie auch die alte Wegleitung fordert jedoch gerade von Kleinbetrieben sehr viel: So muss schon ein Kleinbetrieb (bspw. ein Detailhändler oder ein Treuhandbüro mit 1-9 Mitarbeitenden) pro Standort 1- 2 Mitarbeitende während 2 Tagen ausbilden und für die regelmässige Fortbildung der ausgebildeten Ersthelfer sorgen. Zudem muss sichergestellt werden, dass auch in Ferienzeiten oder in Randzeiten eine ausgebildete Person vor Ort anwesend ist. Ab Betriebsgrösse 10 gilt es, 2 Mitarbeitende pro Standort aus- und weiterzubilden. Damit wurde die Wegleitung dem Bedürfnis der Arbeitgeber nicht gerecht, welche wünschten, dass ein Tageskurs zur Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse ausreicht.

Link zur neuen Wegleitung: http://www.seco.admin.ch/themen/00385/02747/02761/index.html?lang=de