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Covid-19 und Schwangerschaft

Das BAG besagt, dass Mitarbeitende und insbesondere Risikopatienten geeignet geschützt werden müssen. Diese Aussage wird auch durch die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe unterstützt. Swissnoso hat entsprechende Empfehlungen zur Umsetzung im Gesundheitswesen gemacht.

Bei schwangeren Frauen besteht gemäss aktueller Datenlage ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes im Falle einer Infektion mit COVID-19 (im Vergleich zu nichtschwangeren Frauen). Es kann selten zu fetalen Komplikationen oder zur Übertragung auf das Kind kommen; insgesamt sind schwere Verläufe bei infizierten Neugeborenen sehr selten.

Es müssen besondere soziale und berufliche Schutzmassnahmen ergriffen werden, um eine Infektion einer schwangeren Frau zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Mutterschutzverordnung für die Gewährleistung der Sicherheit der schwangeren Arbeitnehmerin verantwortlich. Wo es möglich ist, wird das Arbeiten im Homeoffice empfohlen. In diesem Zusammenhang spielt der Gynäkologe / die Gynäkologin respektive der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen. Er oder sie kann damit beurteilen, ob eine Vermutung einer Gefährdung im Sinne der Mutterschutzverordnung eine Beschränkung der Zuweisung zu den jeweiligen Tätigkeiten rechtfertigt (Untauglichkeitsbescheinigung).

Empfehlungen für schwangere Mitarbeiterinnen (Swissnoso)

  • Die aktuell empfohlenen Hygienemassnahmen schützen zuverlässig vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2.
  • Schwangere Mitarbeiterinnen können ihre reguläre Arbeit unter Einhaltung der Hygienemassnahmen fortführen.
  • Ausnahme: Schwangere sollen keine bestätigten COVID-Patienten betreuen und nicht in den COVID-Testzentren oder den COVID-Kohortenstationen eingesetzt werden.

Schwangere Mitarbeiterinnen sollten deshalb speziell darauf achten, auch in den Pausen und bei Treffen mit anderen Spitalmitarbeitenden die empfohlenen Hygienemassnahmen einzuhalten.

Was ist zu tun

Gemäss Mutterschutzverordnung sind die Mitarbeiterinnen zu den Risiken und den notwendigen Massnahmen zu informieren. Wir empfehlen daher die Mitarbeitenden allgemein zu informieren. Zudem empfehlen wir, Schwangere mit Bedenken, durch den personalärztlichen Dienst detaillierter aufzuklären. Zudem empfehlen wir, Betroffenen auf Wunsch FFP2 Masken zur Verfügung zu stellen.

In der Kommunikation mit den behandelnden Ärzten empfehlen wir, der Risikoanalyse zum Mutterschutz die entsprechende Swissnoso Empfehlung beizulegen.

Literatur

https://www.swissnoso.ch/forschung-entwicklung/aktuelle-ereignisse/

https://www.sggg.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/1_Ueber_uns/Empfehlung_Coronavirusinfektion_COVID-19_05.08.2020_D.pdf

(https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#-179692535)