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Das sichere Grillerlebnis

Mit den warmen Temperaturen und den länger werdenden Tagen steigt auch die Lust auf gemütliche Grillabende im Kreise von Freunden und Familie. Ob Cervelat, Bratwürste, Grillkäse oder gefülltes Gemüse. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Doch darf man auf dem Balkon grillieren?

 

Gemäss Mieterverband darf auf dem Balkon grilliert werden, sofern auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird. Diese Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft gebietet es übermässige Immissionen zu verursachen. Also vermeiden Sie Störungen nach 22 Uhr, all zu langes und rauchintensives Grillen.

Achten Sie für einen unfallfreien und friedlichen Grillsommer auf folgende Punkte:

Rücksichtspflicht beachten:

  • Statt eines Holzkohlegrills allenfalls einen Gasgrill oder vertikalen Grill verwenden
  • Sparsam mit Kohle und Anzündern umgehen
  • Auf gar keinen Fall frisches Holz oder Hausabfälle verfeuern
  • Möglichst wenig Fett und Marinade in die Glut tropfen lassen
  • Grillgesellschaft nach 22 Uhr in die Innenräume verlegen

Sicherheit beachten:

  • Grillieren Sie nur im Freien.
  • Stellen Sie den Grill standfest auf eine nicht brennbare Unterlage, mit genügend Abstand zu brennbaren Materialien und Gegenständen.
  • Ein Grill muss immer beaufsichtigt werden, Kinder sind nie unbeaufsichtigt in der Nähe zu lassen.
  • Verwenden Sie als Anzündhilfen nie Benzin oder Brennsprit (Explosionsgefahr), besser sind Anzündkamine, Anzündwürfel usw.
  • Löschen Sie die Asche gut mit Wasser oder lassen Sie sie mind. 48 Stunden ausglühen, bevor Sie sie in einem feuersicheren Behälter entsorgen.
  • Überprüfen Sie bei einem Gasgrill Leitungen und Ventile auf Lecks (Leitung mit Seifenwasser bestreichen, Blasen weisen auf undichte Stellen hin).
  • Schliessen Sie sofort alle Ventile bei Gasgeruch.
  • In der Nähe eines Gasgrills wird nicht geraucht!

Quellen:
www.bfu.ch / www.mieterverband.ch