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Neue SECO Broschüre "Arbeiten zu Hause - Homeoffice"

Im Frühjahr 2019 hat das SECO eine neue Broschüre zum Thema Homeoffice veröffentlicht. Diese Broschüre dokumentiert aus arbeitsrechtlicher Perspektive, was Arbeitgeber und Mitarbeitende bei Homeoffice beachten müssen.

Sie zeigt die wichtigsten Aspekte des Arbeitsgesetztes auf, fasst die wichtigsten Risikofaktoren für den Gesundheitsschutz zusammen und macht Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung. Das SECO empfiehlt, schriftliche Regelungen zur Homeoffice-Arbeit zu treffen.

Rechtliches

Gemäss Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Grundsätzlich gilt dies auch für das Homeoffice, also auch, wenn Mitarbeitende in ihren privaten vier Wänden geschäftliche Arbeiten ausführen. Weder im Arbeitsgesetz noch im Obligationenrecht ist Homeoffice explizit erwähnt. Es gibt auch kaum wegweisende Gerichtsurteile zum Thema. Die Broschüre füllt diese Lücke und zeigt in nicht abschliessender Weise auf, worauf im Homeoffice ein Augenmerk zu legen ist.

Unter dem Begriff Homeoffice wird jene Arbeit verstanden, die Mitarbeitende ganz oder teilweise, regelmässig oder unregelmässig, von zu Hause aus verrichten. Dabei wird normalerweise meist Bildschirmarbeit verrichtet und der häusliche Arbeitsplatz ist durch elektronische Kommunikationsmittel mit betrieblichen Einrichtungen verbunden.

Wichtige Rechte und Pflichten sind:

  • Information und Anleitung: Die Mitarbeitenden sind über die physischen und psychischen Gefährdungen ihrer Tätigkeiten sowie über die Massnahmen des Gesundheitsschutzes zu informieren und anzuleiten.
  • Gesundheitsschutz geht nur gemeinsam: Im Homeoffice entfällt die unmittelbare Aufsicht des Arbeitgebers. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitgebers des Gesundheitsschutzes im Homeoffice zu befolgen.
  • Arbeitszeiten: Auch im Homeoffice gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie zur Nacht- und Sonntagsarbeit. Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt im Homeoffice bestehen (vorbehalten bleiben der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung gemäss ArG und ArGV 1).

Risikofaktoren

  • Risikofaktor Bildschirmarbeit: Für einen wirksamen Gesundheitsschutz muss bei den Mitarbeitenden ein Bewusstsein für mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit geschaffen sowie ihre Mitverantwortung gefördert werden. Dabei geht es um die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes, wie z.B. eine ergonomische Sitzposition, eine angepasste Arbeitshöhe, eine geeignete Bildschirmanpassung und gute Lichtverhältnisse.
  • Risikofaktor Arbeitszeit: Das Arbeiten von zu Hause aus kann dazu führen, dass Freizeit und Arbeitszeit nicht klar getrennt werden (z.B. Prüfen der Mailbox auch ausserhalb der Arbeitszeit). Die Arbeitszeit muss daher nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingeteilt werden.
  • Psychosoziale Risiken: Mangelnde Kommunikation und der fehlende Austausch mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen können belastende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Feste Kommunikationsstrukturen stellen dabei zentrale Erfolgsfaktoren dar (z.B. regelmässiger Austausch über Telefon und Videokonferenzen oder verbindlicher Anwesenheitstermine im Betrieb).

Arbeitsplatzgestaltung

Folgende Anforderungen werden an einen guten Homeoffice-Arbeitsplatz gestellt:

  • Genügend grosse Arbeitsfläche
  • Höhenverstellbarer Stuhl
  • Genügend Bewegungsraum um den Arbeitsplatz herum
  • Gute blendfreie Arbeitsplatzbeleuchtung
  • Sicht ins Freie
  • Gute Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren

Vereinbarung

Das SECO empfiehlt, die Homeoffice-Arbeit schriftlich zu regeln. Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Ist Homeoffice erlaubt, sollte im Arbeitsvertrag oder einem dazugehörigen Reglement ein Vermerk unter Arbeitsort aufgeführt werden, dass Homeoffice gestattet ist.

Es empfiehlt sich, in einem separaten Reglement folgende Punkte zu regeln:

  • Zeitlicher Umfang des Homeoffice
  • Erreichbarkeit und Antwortzeiten
  • Art und Weise der Arbeitszeiterfassung
  • Nacht- (23:00 – 6:00 Uhr) und Sonntagsarbeitsverbot
  • Vorgaben zur Arbeitsplatzeinrichtung
  • Ausrüstung mit Geräten und Material sowie dessen Entschädigung
  • Verhalten bei Störungen, z.B. bei Unterbruch der Kommunikationseinrichtungen
  • Weitere Regelungen betreffend sensible Daten und Haftung

AEH-Angebote

Neben den Aspekten des Rechts und der Arbeitsplatzgestaltung stellen sich bei Homeoffice auch viele Fragen zur Arbeit zu Hause aus betrieblicher und individueller Sicht: Wie kann die Kommunikation zu Kollegen, Vorgesetzten und Kunden gewährleistet werden? Wie sollen Mitarbeitende geführt werden? Wie richten sich Mitarbeitende ihren Arbeitsplatz ein und wie kann ich meine Arbeit zu Hause optimal organisieren? AEH bietet Workshops für Mitarbeitende und Führungskräfte, damit Homeoffice gelingt und nicht zur Produktivitätsfalle wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen

SECO-Broschüre „Arbeiten zu Hause – Homeoffice“: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschuren/homeoffice.html