Mutterschutz-Grenzwert für Magnetresonanztomographieanlagen wird erhöht
Die per 1.Juli 2015 in Kraft getretene Revision der Mutterschutzverordnung wird voraussichtlich nochmals revidiert. Der erst kürzlich festgelegte Grenzwert für statische Felder von 40 mT, der dazu führt dass Schwangere nicht im MRT-Raum beschäftigt werden sollen, wird voraussichtlich im 2016 hinaufgesetzt.
Der allgemeine Grenzwert für statische Felder bezweckt alle Menschen (auch Kinder, Schwangere, etc.) vor Schädigungen zu schützen. Die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) legt den Wert in ihrer Richtlinie 2009 auf 400 mT fest. Dieser Wert wird durch die EU voraussichtlich 2016 übernommen. Das Seco prüft den Schweizerischen Grenzwert für statische Felder im Bereich des Mutterschutzes im Sinne einer Harmonisierung mit der EU ebenfalls auf 400 mT festzulegen. Eine entsprechende Änderung soll möglichst zeitnah erfolgen.
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