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Fahren mit Flipflops

Mit den Temperaturen steigt das Bedürfnis nach möglichst wenig Kleidung. Das gilt auch im Auto: Barfuss oder in Flipflops Auto fahren ist im Sommer beliebt.

Solange kein Unfall passiert, stellt luftiges Schuhwerk beim Autofahren auch kein Problem dar – selbst bei einer Polizeikontrolle. Im Schadenfall prüft die Versicherung jedoch, ob „grobe Fahrlässigkeit“ als Unfallursache festgestellt werden kann. Darunter ist unter Umständen auch ungeeignetes oder fehlendes Schuhwerk zu verstehen, denn barfuss oder in Flipflops hat der Fuss weniger Halt auf dem Pedal, schnelles und kräftiges Bremsen ist schlechter möglich.

Wird die Unfallursache darauf zurückgeführt, hat der/die AutofahrerIn gegen Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verstossen, der besagt, dass „der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann“. Ein solcher Verstoss kann den/die AutofahrerIn nicht nur teuer zu stehen kommen, weil er/sie wegen „grober Fahrlässigkeit“ einen Teil des Schadens selbst tragen muss – weitere Folgen können auch eine Strafanzeige oder sogar ein Ausweisentzug sein.

Es empfiehlt sich daher, beim Autofahren geeignetes Schuhwerk zu tragen – Vorsicht auch bei Ski- und Stöckelschuhen!