Warum ist das Zugfahren so sicher ?
In der Schweiz gibt es gesetzliche Regelungen, wer Zugführender werden darf und wer nicht. Sie werden überwacht vom Bundesamt für Verkehr (BAV), das strenge Auflagen an die Gesundheit der Zugführenden stellt. Schwere Erkrankungen führen zum Erlöschen der Fahrlizenz. Für die medizinische Beurteilung sind die vom BAV ernannten und speziell ausgebildeten Vertrauensärztinnen und-ärzte zuständig. Damit gewährleistet der Schweizer Staat, dass die vielen Bahnreisenden sicher an ihrem Zielbahnhof ankommen.
Was sind die Aufgaben der BAV-Vertrauensärztinnen und-ärzte?
Die BAV-Vertrauensärztinnen und-ärzte werden vom Bundesamt für Verkehr geschult und ernannt, um die medizinischen Fahrtauglichkeitsbeurteilung von Zugführenden sehr sorgfältig durchzuführen. Die medizinischen Anforderungen an den Zugführenden hat das Bundesamt für Verkehr in Richtlinien zusammengefasst, die nun die BAV-Vertrauensärztinnen und-ärzte in der Untersuchung auf den Zugführenden anwenden. Sie umfassen die Prüfung aller Sinnesorgane und den Ausschluss von chronischen Erkrankungen, die unter anderem zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins führen bzw. die sichere Steuerung eines Zuges behindern können.
Als Beispiel das Sehen der Bahnsignale. So gibt es ein Signal, das nur anhand der Farbe eine Strecke sperrt oder freigibt. Grün bedeutet, die Strecke ist frei, rot das Gegenteil. Bei nebligem Wetter im Winter kann das Unterscheidung sehr schwierig sein, besonders, wenn beim Zugführenden die Sehschärfe langsam abnimmt. Wäre bei der Erstuntersuchung bereits eine Rot-Grün-Farbschwäche aufgefallen, wäre er als nicht tauglich eingestuft worden.
Manche chronischen Erkrankungen können zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins also einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit führen. Die Fahrtauglichkeitsbeurteilung versucht das Risiko dieser Handlungsunfähigkeit auf Basis fundierter medizinischer Erkenntnisse abzuschätzen. Die BAV-Vertrauensärztinnen und -ärzte haben grosse Erfahrungen dieses Risiko zu beurteilen. Im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Bahnreisenden und dem Wunsch des chronisch kranken Zugführenden, in seinem Beruf arbeiten zu dürfen, finden sie eine Lösung. Dabei helfen ihnen die gesetzlichen Vorgaben weiter, die jedes Jahr auf dem Prüfstand stehen und ständig an die Notwendigkeiten angepasst werden.
Als Beispiel ein Zugführender mit Herzschmerzen. Er leidet an einer chronischen koronaren Herzkrankheit, die ein hohes Risiko für einen Herzinfarkt beinhaltet. Die Gefahr eines Herzinfarktes mit einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins ist sehr hoch, so dass er keinen Zug fahren sollte. Die Beurteilung der BAV-Vertrauensärztin und -arztes lautet deshalb «Nicht tauglich». Nach einer Stentimplantation, einer Wartezeit und jährlichen kardiologischen Kontrollen stellt der Zugführende sich wieder bei der BAV-Vertrauensärztin und-arzt vor. Nach Prüfung der Unterlagen testiert die BAV-Vertrauensärztin und-arzt, dass das Risiko auf einen Herzinfarkt wieder so niedrig ist, wie bei anderen Menschen in seinem Alter ist (= allgemeines altersadjustiertes Lebensrisiko). Nun darf er wieder Zug fahren.
Das allgemeine Lebensrisiko ist dem Staat Schweiz noch zu risikoreich, so dass Vorschriften zur Sicherheitsausstattung der Züge erlassen wurden. In allen Zügen ist eine Sicherheitsfahrschaltung einzubauen. Sollte der Zugführende während der Fahrt ohnmächtig oder handlungsunfähig werden, bringt die Sicherheitsfahrschaltung den Zug per Zwangsbremsung sicher zum Stehen.
Im Zusammenspiel des Bundesamtes für Verkehr, den gesetzlichen Regelungen und den BAV-Vertrauensärztinnen und -ärzte wird ein sehr hohes Mass an Schutz für die Bahnreisenden sichergestellt.
So ist gewährleistet, dass die Bahnreisen eine der sichersten Fortbewegungsmöglichkeiten ist und bleibt.
Wir, BAV-Vertrauensärztinnen und-ärzte, leisten unseren Beitrag dazu.
Autor: Dr. Jen R. Wilde, Facharzt für Arbeitsmedizin bei AEH